Diskussion:Anhängerkupplung

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Abschnitt Rechtliches
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====Rechtliches====
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Version vom 23. April 2013, 12:51 Uhr

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Eintragungen

Abschnitt Rechtliches

Beispiele:

Zulassungsbescheinigung Teil I: Beispiel 1 des Eintrags einer NATO-Kupplung nach § 21 StVZO
Zulassungsbescheinigung Teil I: Beispiel 2 des Eintrags einer NATO-Kupplung nach § 21 StVZO


Zulassungsbescheinigung Teil I: Beispiel des Eintrags einer NATO-Zugöse nach § 21 StVZO



Ähm... zu welchem Schein?

Zum Schein links??? zugehörige NATO-Zugöse mit eingestanzter Nummer aus Einzelabnahme gemäß § 21 StVZO




Rechtliches

Aus der aktuellsten Textfassung (letztmaliger Nachtrag aus dem im Jahr 2000) der ABG Nr. F3226 geht hervor:


"Der Anbau der Geräte ist
a) bei der Typprüfung der Fahrzeuge nach § 20 StVZO,
b) bei der Einzelprüfung nach § 21 StVZO oder
c) bei der Begutachtung nach § 19 StVZO durch einen amtlich anerkannten Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr, einem Kraftfahrzeugsachverständigen oder Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO

zu überprüfen und im Falle c) unter Angabe von

Fahrzeughersteller
Fahrzeugtyp und
Fahrzeugidentifizierungsnummer

auf dem im Abdruck dieser AGB enthaltenen Formblatt 1994, S. 148, abgedruckten Muster eines "Nachweises" die erfolgte Anbauabnahme zu bescheinigen. Die Wirksamkeit der Bauartgenehmigung ist hiervon abhängig. Eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere (Aufnahme der nachträglich angebauten nicht selbstätigen Anhängekupplung) durch die Verwaltungsbehörde (Zulassungsbehörde) ist erst bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren erforderlich.

Die Auflage zur Kennzeichnung der Geräte mit dem Prüfzeichen durch Einschlagen oder Einprägen entfällt."

Konkret bedeutet das, dass der ordnungsgemäße Anbau der Hakenkupplung an das Fahrzeug (= "Anbauabnahme"; nicht die Hakenkupplung an sich!) abgenommen werden muß, ansonsten liegt keine Bauartgenehmigung für die RUwg K0D vor:
Auf der sicheren Seite ist man folglich mit einem entsprechenden Eintrag in den Fahrzeug-Papieren (Vgl. auch Wikipedia: AHK Zulassungsbestimmungen).


Einbauanweisung laut ABG:

"Die Kupplung wird unzerlegt am Fahrzeug angebracht.

Hierzu wird das Zugstangenende mit der Kronenmutter durch die Mittelbohrung des Querträgers geschoben und der Flansch der Stangenführung vor dem Querträger angeschraubt.

Dazu sind 4 Schrauben M 10 DIN 931-8.8 zu verwenden

Anzugsdrehmoment MA = 49 Nm

Achten Sie beim Einbau darauf, daß die axiale Drehbarkeit nicht durch überstehende Schrauben behindert ist und daß sachgemäß gesichert ist. Achtung! Der Einbau ist nach § 19 bis 22 der StVZO durch einen vereidigten Sachverständigen zu überprüfen."



Die beschriebenen Hakenkupplungen dienen zur Aufnahme einer Zugöse VG 74059 ("NATO-Öse") mit 76 mm Durchmesser (Wortlaut der ABG: "Die Geräte dürfen ausschließlich zur Verbindung mit Zugösen VG 74059 verwendet werden.").

Trägt die entsprechende NATO-Zugöse des Anhängers kein Typenschild mit E-Prüfzeichen (EG-ABE: Allgemeine Betriebserlaubnis; siehe auch Wikipedia: Betriebserlaubnis) ist normalerweise eine Einzelabnahme derselben nach § 21 StVZO erforderlich.


Fangsicherung des Anhängers an einem belgischen Iltis-Gespann




Bei den belgischen Bombardiers ist (im Gegensatz zur den Bundeswehr VWs) zwischen Hakenkupplung und Karosserie zusätzlich noch eine stärke Metallplatte angebracht an welcher ein stabiler Ring hängt:

Dieser dient zum Einhaken der bei belgischen Anhängern üblichen Fangketten (Sicherheitsaspekt im Anhängerbetrieb).