Diskussion:Anhängerkupplung
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Version vom 23. April 2013, 18:46 Uhr
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Eintragungen
Abschnitt Rechtliches
Beispiele:
Ähm... zu welchem Schein?
Hakenkupplung
Rechtliches
Eintragungen
Abschnitt Rechtliches
Beispiele:
Ähm... zu welchem Schein?
Einbauanweisung
Einbauanweisung (??) laut ABG:
"Die Kupplung wird unzerlegt am Fahrzeug angebracht.
Hierzu wird das Zugstangenende mit der Kronenmutter durch die Mittelbohrung des Querträgers geschoben und der Flansch der Stangenführung vor dem Querträger angeschraubt.
Dazu sind 4 Schrauben M 10 DIN 931-8.8 zu verwenden
Anzugsdrehmoment MA = 49 Nm
Achten Sie beim Einbau darauf, daß die axiale Drehbarkeit nicht durch überstehende Schrauben behindert ist und daß sachgemäß gesichert ist. Achtung! Der Einbau ist nach § 19 bis 22 der StVZO durch einen vereidigten Sachverständigen zu überprüfen."
Wgrefe Frage: Ende Auszug ???
Zugöse zur Hakenkupplung
Die beschriebenen Hakenkupplungen dienen zur Aufnahme einer Zugöse VG 74059 ("NATO-Öse") mit 76 mm Durchmesser (Wortlaut der ABG: "Die Geräte dürfen ausschließlich zur Verbindung mit Zugösen VG 74059 verwendet werden.").
Trägt die entsprechende NATO-Zugöse des Anhängers kein Typenschild mit E-Prüfzeichen (EG-ABE: Allgemeine Betriebserlaubnis; siehe auch Wikipedia: Betriebserlaubnis) ist normalerweise eine Einzelabnahme derselben nach § 21 StVZO erforderlich.
- Wgrefe Frage: Wozu gehört nachstehender Hinweis ? Allgemein zur Hakenkupplung ??
- Man könnte das auch im Text zur Hakenkupplung (Beschreibung erwähnen und auf das Bild verweisen. Wgrefe
- Bei den belgischen Bombardiers ist (im Gegensatz zur den Bundeswehr VWs) zwischen Hakenkupplung und Karosserie zusätzlich noch eine stärke Metallplatte angebracht an welcher ein stabiler Ring hängt: Dieser dient zum Einhaken der bei belgischen Anhängern üblichen Fangketten (Sicherheitsaspekt im Anhängerbetrieb).